Zusammenfassung: Der UFS setzte sich mit der Zulässigkeit eines Devolutionsantrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung auseinander, wenn ein Finanzamt 6 Monate nach Einlangen der Berufung keine Berufungsvorentscheidung getroffen hat.
Rechtsgrundlagen: § 276 Abs 1 BAO; § 311 Abs 2 BAO