Zusammenfassung: Der BGH befasste sich mit der Frage, wann eine existenzgefährdende Abforderung von Darlehensgewährungen durch die Untergesellschaft and die Konzernobergesellschaft vorliegen kann und welche Auswirkungen dies im Hinblick auf eine mögliche Untreue des Vorstands einer Konzernobergesellschaft haben kann.