§ 212 BAO; § 68 Abs 1 Z 6 BVergG
Der VwGH hat im vorliegenden Erkenntnis das Vorliegen eines Ausschlußtatbestands negiert, sofern für die entsprechenden Abgabeverbindlichkeiten Zahlungserleichterungen bewilligt worden sind. Relevant ist jedenfalls die pünktliche Erfüllung der Ratenzahlungspflicht.