§ 1052 ABGB; § 1170 ABGB; § 1486 Z 1 ABGB
Der OGH befaßte sich mit der Frage, ob die Behauptung eines Mangels den Beginn der Verjährungsfrist für einen Werklohn hinausschieben kann und wer beim Einwand einer Verjährung die entsprechenden Tatsachen vorzubringen und zu beweisen hat.