§ 1170 ABGB; § 1486 ABGB; § 879 Abs 3 ABGB; Pkt 5.30.2 ÖNORM B 2110
Der OGH befaßte sich mit der Frage, in wieweit bei der Vergabe von Aufträgen § 879 Abs 3 ABGB bei der Beurteilung der Unwirksamkeit von Klauseln wegen gröblicher Benachteiligung im Hinblick auf Klauselkataloge herangezogen werden kann.