§ 297 ABGB; § 435 ABGB; § 156 EO; § 183 EO; § 349 EO
Der OGH befaßte sich mit der Frage, wie weit der Eigentumserwerb eines Erstehers einer versteigerten Liegenschaft reichen kann und ob hierfür ausschließlich die Ausfertigung des Beschlusses für die Erteilung des Zuschlags maßgeblich ist. Weiters prüfte er, ob auch Zubehör hiervon erfaßt sein muß und ob der Ersteher am Zubehör auch gutgläubig Eigentum erwerben kann.