Art 1 Z 7 WG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit dem Grundsatz der Wechselstrenge und den zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen des Wechsels. Diesfalls stellt der OGH fest, dass ein Wechsel, der mehrere Ausstellungsdaten beinhaltet, ungültig sei.