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Allgemeine Rechtsschutzversicherung verlangt keinen generellen Alkoholverzicht

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/180ecolex 2009, 485 Heft 6 v. 1.6.2009

Art 19.4. ARB 1994

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Auslegung des Art 19.4. ARB 1994. Der OGH hat in diesem Zusammenhang u.a. die Frage zu klären, in welchen Fällen der Versicherungsschutz entfällt.

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