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Dienstzeugnis

RechtsprechungArbeitsrechtDr. M. Windisch-Graetz (Leitung ecolex-Arbeitsrecht)ecolex 2009/127ecolex 2009, 348 - 349 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 1163 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung geht es im Wesentlichen um die Formulierung von Dienstzeugnissen: Die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" ist nicht zweifelsfrei als günstig für den Arbeitnehmer auszulegen, da besonders bei Dienstzeugnissen die Verwendung von Superlativen eine große Rolle spielt.

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