§ 1311 ABGB; § 69 KO; § 159 StGB
Der OGH hatte über die Haftung des Geschäftsführers für nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen eingegangene Verbindlichkeiten zu entscheiden.
OGH 22.10.2007, 1 Ob 134/07y
§ 1311 ABGB; § 69 KO; § 159 StGB
Der OGH hatte über die Haftung des Geschäftsführers für nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen eingegangene Verbindlichkeiten zu entscheiden.
OGH 22.10.2007, 1 Ob 134/07y