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Rechtsprechung - Kein Schlussrechnungsvorbehalt nach Pkt 5.30.2 ÖNORM B 2110 bei fehlender Zahlung

Schuldrechtecolex 2008/76ecolex 2008, 230 Heft 3 v. 1.3.2008

§ 1170 ABGB; Pkt 5.30.2 ÖNORM B 2110 (2002)

Der OGH hatte sich mit der Auslegung des Pkt 5.30.2 ÖNORM 2110 iZm einem Schlussrechnungsvorbehalt zu befassen.

OGH 28.11.2007, 7 Ob 208/07z

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