Zusammenfassung: Der EuGe I beschäftigte sich mit der Praxis der Europäischen Kommission, gegen Unternehmen Geldbußen zu verhängen, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen Art 81 EG verstossen, d.h. sich an Vereinbarungen zwischen Unternehmen beteiligen, die den Wettbewerb verzerren und sich auf den Gemeinsamen Markt auswirken können.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG