Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage der Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung zur Sicherstellung von Produkten, die unter Verletzung von Immaterialgüterrechten hergestellt und in Verkehr gebracht wurden. Im Anlaßfall wurde aufgrund eines Hinweises eines ehemaligen Mitarbeiters eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da der ehemalige Arbeitgeber verdächtigt wurde, unlizensierte Kopien der Privatnanklägerin zu vertreiben.