Zusammenfassung: Für Mieterinvestitionen, die dem eigenen Vorteil des Mieters dienen und nicht die Begründung eines Gebäudes zur Folge haben, steht Investitionszuwachsprämie zu.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG; § 5 EStG
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Zusammenfassung: Für Mieterinvestitionen, die dem eigenen Vorteil des Mieters dienen und nicht die Begründung eines Gebäudes zur Folge haben, steht Investitionszuwachsprämie zu.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG; § 5 EStG
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