Zusammenfassung: Bei unterlassener Konkretisierung der Ungewissheit in einem vorläufigen Bescheid kann auch ein endgültiger Bescheid nicht rechtsgültig erlassen werden.
Rechtsgrundlagen: § 200 Abs 1 BAO; § 200 Abs 2 BAO
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Zusammenfassung: Bei unterlassener Konkretisierung der Ungewissheit in einem vorläufigen Bescheid kann auch ein endgültiger Bescheid nicht rechtsgültig erlassen werden.
Rechtsgrundlagen: § 200 Abs 1 BAO; § 200 Abs 2 BAO
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