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Endgültiger Bescheid nach unbegründetem vorläufigen Bescheid

EntscheidungFinanzrechtJohann Fischerlehner (Glosse)ecolex 2007/67ecolex 2007, 138 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Bei unterlassener Konkretisierung der Ungewissheit in einem vorläufigen Bescheid kann auch ein endgültiger Bescheid nicht rechtsgültig erlassen werden.

Rechtsgrundlagen: § 200 Abs 1 BAO; § 200 Abs 2 BAO

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