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Rechtsprechung - Passivlegitimation der Gemeinde im Verfahren nach § 117 Abs 4 WRG

Zivilrechtecolex 2007/383ecolex 2007, 928 - 929 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 365 ABGB; § 31 WRG; § 117 WRG

Im Entschädigungsverfahren nach § 117 Abs 4 WRG kann nur die Gemeinde und nicht die Republik Österreich die Beklagtenstellung innehaben.

OGH 14.8.2007, 1 Ob 147/07k

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