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Rechtsprechung - Abgelehnte Haftung für bei Abbrucharbeiten beschädigtes Kfz

Zivilrechtecolex 2007/382ecolex 2007, 927 - 928 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 881 ABGB; § 1295 ABGB; § 1315 ABGB; § 1319 ABGB

Einen Bauherrn treffen bezüglich den Benützern eine öffentlichen Verkehrsflächen keine besonderen Schutzpflichten; er kann daher nicht für die Beschädigung eines auf einer öffentlichen Verkehrsfläche parkenden Fahrzeugs im Zuge von Abbrucharbeiten zur Verantwortung gezogen werden .Eine analoge Anwendung der Grundsätze der Gefährdungshaftung kommt nicht in Betracht.

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