Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob ein ideeller Verein, dessen Ziel in der Förderung österreichischer Musikproduktionen und des österreichischen kulturellen Erbes liegt, als gemeinnützige Körperschaft anerkannt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 Z 6 KStG; § 34 BAO; § 35 BAO; § 36 BAO