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Rechtsprechung Steuerrecht - DBA-Befreite Einkünfte sind bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigen

SteuerrechtAnm von Christoph Schlagerecolex 2007/309ecolex 2007, 717 - 718 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 18 EStG; § 2 EStG; § 34 EStG; § 35 EStG

Die innerstaatliche Rechtsgrundlage für den Progressionsvorbehalt bildet § 2 EStG. Einkünfte, die in DBA von der österreichischen Einkommensteuerpflicht befreit sind, müssen bei der Bestimmung der abzugsfähigen Sonderausgaben und des Selbstbehalts für außergewöhnliche Belastungen einbezogen werden.

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