§ 18 EStG; § 2 EStG; § 34 EStG; § 35 EStG
Die innerstaatliche Rechtsgrundlage für den Progressionsvorbehalt bildet § 2 EStG. Einkünfte, die in DBA von der österreichischen Einkommensteuerpflicht befreit sind, müssen bei der Bestimmung der abzugsfähigen Sonderausgaben und des Selbstbehalts für außergewöhnliche Belastungen einbezogen werden.