§ 2 Abs 3 Z 6 EStG; § 2 Abs 4 Z 2 EStG; § 16 Abs 1 EStG; § 2 Abs 1 UStG; § 12 Abs 1 UStG
Der VwGH bejaht die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten und Vorsteuern auch bei einem unbewohnten Mietshaus und erläutert, dass auch eine allfällige Verkaufsabsicht des Vermieters daran nichts ändert.