§ 881 ABGB; § 1392 ABGB; § 1396 ABGB; § 1438 ABGB; § 19 RAO
Der OGH bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung mit Gegenforderungen des debitor cessus gegen zedierte künftige Ansprüche, sofern die Gegenforderungen nach der Verständigung, aber nach dem Begründungszeitpunkt der Hauptforderung begründet wurden.