Zusammenfassung: Der UFS bestätigt die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Energieabgabenvergütung bis zum Jahr 2001 und betont, dass diese auch Produktionsbetrieben nicht gebührt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 EnAbgVerG
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Zusammenfassung: Der UFS bestätigt die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Energieabgabenvergütung bis zum Jahr 2001 und betont, dass diese auch Produktionsbetrieben nicht gebührt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 EnAbgVerG
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