Zusammenfassung: Der Autor konkretisiert Art, Inhalt und Zweck der Sicherheitsleistung, die Deponiebetreiber zur Absicherung der Nachversorgung stillgelegter Deponien leisten müssen.
Rechtsgrundlagen: Art 8 lit a Deponie-RL; § 31b WRG; § 51 AWG 2002
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