§ 2 HbG; § 4 HbG
Da Hausbesorger keine höchstpersönliche Leistungspflicht trifft, rechtfertigt die Durchführung von Hausbesorgungsarbeiten durch den Sohn der Hausbesorgerin nicht deren Kündigung.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 128/05x
§ 2 HbG; § 4 HbG
Da Hausbesorger keine höchstpersönliche Leistungspflicht trifft, rechtfertigt die Durchführung von Hausbesorgungsarbeiten durch den Sohn der Hausbesorgerin nicht deren Kündigung.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 128/05x