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Bankgeheimnis als Grenze der Rechtshilfe im Finanzstrafverfahren

EntscheidungZivilrechtDimitar Hristov (Glosse)ecolex 2006/414ecolex 2006, 941 - 942 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 38 BWG; § 56 FinStrG; § 99 FinStrG; § 111 BAO; Art 3 Rechtshilfevertrag Deutschland 1954, BGBl 1955/249

Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach § 397 dAO rechtfertigt die Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Rahmen einer Auskunftserteilung nicht.

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