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Internationale Streitanhängigkeit im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr

EntscheidungVerkehrsrechtecolex 2006/268ecolex 2006, 624 Heft 7 v. 1.7.2006

Art 31 Abs 2 CMR; Art 21 EuGVÜ; Art 27 EuGVO

Die Bestimmungen des EuGVO sind zwar im Anwendungsbereich des Art 31 CMR nicht zugrundezulegen; eine frühere negative Feststellungsklage begründet aber auch für eine später geltend gemachte Leistungsklage die Streitanhängigkeit.

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