§ 112 Abs 1 WRG 1859; § 112 Abs 2 WRG 1859
Der VwGH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Prolongierung der Vollendungsfrist für ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vorgenommen werden kann.
VwGH, 27.04.2006, 2005/07/0165