§ 275 HGB; § 1299 ABGB; § 1295 ABGB; § 20 AktG; § 26 AktG; § 42 AktG; § 150 AktG
Der OGH nimmt zur Reichweite der Haftung eines Sacheinlageprüfers gegenüber dritten Personen sowie gegenüber dem Sacheinleger Stellung und erläutert, dass der Sacheinleger im Fall von Vermögensschäden durch eine mangelhafte Prüfung des Sacheinlagevertrags keine Rückgriffsrechte gegen den Sacheinlageprüfer geltend machen kann.