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Rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres unzulässig

EntscheidungHandelsrechtecolex 2006/239ecolex 2006, 579 - 580 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 189 HGB; § 193 HGB; § 277 HGB; § 49 Abs 2 GmbHG; § 51 GmbHG; § 5 FBG

Der Beschluss bezüglich der Umänderung des Geschäftsjahres muss vor Ablauf des Geschäftsjahres im Firmenbuch registriert werden. Eine nachträgliche Umgestaltung ist unzulässig.

OGH, 26.01.2006, 6 Ob 184/05k

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