§ 126 Abs 2 UG; § 136 Abs 1 UG; § 126 Abs 1 UG
Für die Zuordnung eines Dienstnehmers zur medizinischen Universität ist nicht die faktische Aufgabenerfüllung, sondern der ursprüngliche Ort der "Verwaltung" der Planstelle maßgeblich.
OGH 23.02.2006, 8 ObA 78/05m