Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben einleitend den organisatorischen Aufbau einer Societas Europaea und einer Aktiengesellschaft und zeigen die Spezifika des monistischen und des dualistischen Leitungsmodells bei der SE. Darauf aufbauend erläutern sie die steuerlcihen Rahmenbehandlungen für Vergütungsleistugen, die an die Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates geleistet werden für den Zeitraum vor und den Zeitraum nach Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2004. Dabei setzen sie sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob das in § 12 Abs 1 Z 7 KStG normierte partielle steuerliche Abzugsverbot mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist und stellen in diesem Zusammenhang die Aufsichtsratsvergütungen und die Bezüge der Verwaltungsräte, die Aufsichts- und Verwaltungsratsbezüge und die Bezüge eines Abschlussprüfers sowie die Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen und die Leistungen an die Gesellschafterversammlung vergleichend gegenüber. Resümierend sprechen sich die Verfasser für eine vollständige Abschaffung des Abzugsverbots von Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen aus.