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KOG, 20.12.2005, 16 Ok 6/05 (Wettbewerbsrecht)

WettbewerbsrechtErnst Tremmel (Glosse)ecolex 2006/137ecolex 2006, 302 - 303 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Neben der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt ist auch das betroffene Unternehmen bei Verletzungen des gemeinschaftsrechtlichen Kartellrechts befugt, die Verhängung eines Durchführungsverbots zu beantragen.

KOG, 20.12.2005, 16 Ok 6/05

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