§ 1325 ABGB
Der OGH erläutert, wer zur Geltendmachung einer Schmerzengeldforderung für erlittene Trauer berechtigt ist und nimmt Stellung zur Bestimmung des Umfangs des Schmerzengeldanspruchs.
OGH, 01.07.2004, 2 Ob 141/04f
§ 1325 ABGB
Der OGH erläutert, wer zur Geltendmachung einer Schmerzengeldforderung für erlittene Trauer berechtigt ist und nimmt Stellung zur Bestimmung des Umfangs des Schmerzengeldanspruchs.
OGH, 01.07.2004, 2 Ob 141/04f