§ 6 Abs 2 NÖ-SÄG; § 9 Abs 1 ARG; § 9 Abs 2 ARG
Der OGH erörtert, dass durch die Nichtberücksichtigung von Feiertagen bei der Kerndienstzeit eine rechtswidrige Diensteinteilung für Spitalsärzte geschaffen wurde, die die Feiertagsruhe missachtet und eine Feiertagsvergütung vereitelt.