§ 65 Abs 2 ArbVG
Der OGH erläutert, dass das Resultat einer Betriebsratswahl nicht durch einen Rangtausch abgeändert werden darf.
OGH, 03.08.2005, 9 ObA 59/05z
§ 65 Abs 2 ArbVG
Der OGH erläutert, dass das Resultat einer Betriebsratswahl nicht durch einen Rangtausch abgeändert werden darf.
OGH, 03.08.2005, 9 ObA 59/05z