§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG
Der VwGH beurteilt die Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten eines PKW und nimmt Stellung zur Bestimmung der Angemessenheit der Ausgaben. Dabei hält er eine Valorisierung der Angemessenheitsgrenze für Pkw für nicht erforderlich.