§ 34 EStG
Der VwGH erörtert, dass keine zwingende Verpflichtung für die Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung für einen Bruder besteht, weshalb dabei entstehende Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden dürfen.
VwGH, 28.01.2005, 2001/15/0173