§ 5c KSchG; § 31 a KSchG; Art 4 Abs 1 lit a RL 97/7/EG ; § 4 ZustG
Der OGH beschreibt die Inhaltserfordernisse einer "ladungsfähigen Anschrift" gemäß § 5 c Abs 1 Z 1 KSchG und legt dar, dass die Angabe eines Firmenpostfaches den normierten Vorgaben nicht entspricht.