§ 291c Abs 1 EO
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Exekution künftig fälliger Unterhaltsansprüche genehmigt werden kann.
OGH, 25.02.2004, 3 Ob 229/03b
§ 291c Abs 1 EO
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Exekution künftig fälliger Unterhaltsansprüche genehmigt werden kann.
OGH, 25.02.2004, 3 Ob 229/03b