§ 32 Z 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass eine Ausgleichszahlung, die für die unterlassene Geltendmachung eines Optionsrechts geleistet wurde, Einkommensteuerlich als Äquivalent für entgangene Erträge behandelt wird.
VwGH, 21.01.2004, 99/13/0008
§ 32 Z 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass eine Ausgleichszahlung, die für die unterlassene Geltendmachung eines Optionsrechts geleistet wurde, Einkommensteuerlich als Äquivalent für entgangene Erträge behandelt wird.
VwGH, 21.01.2004, 99/13/0008