§ 94 Z 5 EStG; §308 BAO
Der VwGH erörtert, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Geltendmachung der Steuerbefreiung von der Kapitalertragssteuer nach § 94 Z 5 EstG nicht möglich ist.
VwGH, 29.10.2003, 2001/13/0210
§ 94 Z 5 EStG; §308 BAO
Der VwGH erörtert, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Geltendmachung der Steuerbefreiung von der Kapitalertragssteuer nach § 94 Z 5 EstG nicht möglich ist.
VwGH, 29.10.2003, 2001/13/0210