§ 1 IESG; § 3a IESG; RL 80/987 EWG
Der OGH erläutert, dass die unterlassene Geltendmachung nicht beglichener Lohnforderungen durch den Dienstnehmer, der gleichzeitig Gesellschaftsbeteiligungen besitzt, als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren ist und prüft den Bestand allfälliger Ansprüche des Gesellschafters aus dem Insolvenzentgeltsicherungsfonds aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive.