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OGH, 17.03.2004, 9 ObA 50/03y (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/257ecolex 2004, 553 Heft 7 v. 1.7.2004

§ 90 ABGB; § 879 ABGB

Der OGH erläutert, dass die bedungene Geheimhaltung der Gründe für die einvernehmliche Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen Sittenwidrigkeit rechtsunwirksam ist, wenn sie eine Vereitelung von Unterhaltsansprüchen bezweckt.

OGH, 17.03.2004, 9 ObA 50/03y

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