§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass die Umbuchung von Gesellschaftsvermögen auf ein Verrechnungskonto des Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH, 25.02.2003, 99/13/0154
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass die Umbuchung von Gesellschaftsvermögen auf ein Verrechnungskonto des Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH, 25.02.2003, 99/13/0154