§ 99 Abs 1 EStG; § 100 Abs 2 EStG; § 20 BAO
Der VwGH erörtert, dass die persönliche Verantwortlichkeit für die Abzugssteuer von Künstlergagen im Rahmen gerichtlichen Ermessens beurteilt wird. Weiters legt der VwGH dar, dass die gutgläubige Orientierung des Abgabenpflichtigen an in Erlässen des BMF dargelegte Rechtsansichten im Rahmen der Ermessensprüfung zu berücksichtigen ist.