§ 1 PSG; § 5 PSG; § 14 PSG; § 17 PSG; § 30 PSG
Der OGH erörtert, dass der Stifter nach Gründung einer Privatstiftung keine Zugriffsbefugnisse auf das Stiftungseigentum, keine Organstellung und auch keine sonstige Kontrolllegitimation besitzt. Ausnahmeregelungen könnten allenfalls in der Stiftungserklärung festgelegt werden.