§ 25 GmbHG; § 82 GmbHG
Der OGH erörtert, welchen Transaktionen als unzulässige Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sind und beschreibt deren Rechtsfolgen sowie die daraus resultierende Verantwortlichkeit des Geschäftsführers. Weiters legt der OGH dar, dass die Missachtung der Einlagenrückgewähr gegenüber dritten Personen auch bei deren Fahrlässigkeit geltend gemacht werden kann.