§ 172 Abs 1 FinStrG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen Hilfestellungen für die Zahlung von Geldstrafen, wie zB Stundung oder Ratenzahlung, einzuräumen sind.
VwGH, 24.09.2003, 2003/13/0084
§ 172 Abs 1 FinStrG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen Hilfestellungen für die Zahlung von Geldstrafen, wie zB Stundung oder Ratenzahlung, einzuräumen sind.
VwGH, 24.09.2003, 2003/13/0084