ö§ 5a NeuFÖG
Der VwGH erörtert, dass keine steuerliche Privilegierung bei einer Sacheinbringung einer KG an eine GmbH gewährt werden kann, wenn ein Gesellschafter im Zeitpunkt der Abschließung des Sacheinbringungsvertrags Geschäftsanteile von mehr als 50% an beiden Gesellschaften besitzt.