§ 3 Abs 2 WEG 2002; § 37 Abs 2 WEG 2002; § 38 WEG 2002; § 43 WEG 2002
Der OGH führt aus, dass Wohnungseigentum an einem Grundstück auch schon vor dem Hausbau auf Grundlage der behördlichen Genehmigung der Baupläne eingeräumt werden kann. Weiters erörtert der OGH, dass § 3 Abs 2 WEG 2002 bei der Klage auf Zustimmung zur Einverleibung des Wohnungseigentumsbewerbers nicht zugrundezulegen ist.